Die Gocher Christdemokraten weisen die Vorwürfe des Bürgermeisters aus der Ratssitzung am vergangenen Dienstag entschieden zurück und sehen in dem Verhalten von Knickrehm eine Entfremdung von den Bürgerinnen und Bürgern.
Nachdem der Bürgermeister in der Ratssitzung am vergangenen Dienstag zu den 1.919 zurückgewiesenen Stimmen, bei denen die eidesstattliche Erklärung fehlte (rd. 20 Prozent aller abgegeben Briefwahlumschläge), Stellung nahm und der Gocher CDU verbale Übergriffigkeit vorwarf, reagieren die Gocher Christdemokraten scharf.
„Bürgermeister Knickrehm muss sich damit abfinden, dass bei den mehr als 1.900 abgegebenen, aber nicht gezählten Stimmen, nicht alle politischen Kräfte in Goch zu der gleichen Einschätzung kommen, wie der Bürgermeister und das BfG. Das ist Demokratie. Und auch in Goch sollten unterschiedliche Auffassungen immer noch möglich sein, ohne direkt von verbaler Übergriffigkeit zu sprechen. Gerade der BfG-Bürgermeister sollte sich mit solchen Vorwürfen zurückhalten und sich an die eigene Nase fassen. Denn es war das BfG, das unmittelbar nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses zum Bürgerentscheid erklärte, dass sich die Gocher Bürgerinnern und Bürger den BfG-Argumenten angeschlossen hätten. Bei circa 5.000 Stimmen für den Erhalt des Kesseler Grundschulstandorts, rund 3.000 Stimmen dagegen und rund 1.900 nicht gezählten Stimmen ist das eine sehr steile These“, so der Sprecher des CDU-Stadtverbandes Goch, Julian de Vries. Wenn man von verbaler Übergriffigkeit sprechen wolle, dann hier beim BfG, so de Vries.
Der frühere Richter und Bürgermeister Knickrehm hatte in der Ratssitzung zudem erklärt, dass es sich bei den 1.919 zurückgewiesenen Stimmen, bei denen die eidesstattliche Erklärung fehlte, rechtlich nicht um ungültige Stimmen, sondern um nicht abgegebene Stimmen handle. Dazu erklärt der CDU-Ortsverbandsvorsitzende Fabian Zitzke: „Rein rechtlich mag die Einschätzung des Bürgermeisters zwar zutreffend sein. Aber der Bürgermeister ignoriert damit, dass 20 Prozent der Bürger, die ihren Wahlumschlag bei der Post oder im Rathaus abgegeben haben, sich einbringen wollten, dies aber aus formaljuristischen Gründen letztlich nicht konnten. Das sorgt für großen Frust in der Bevölkerung, über den man nicht einfach mit einem Federstrich hinweggehen kann. Da lässt der Bürgermeister das notwendige Fingerspitzengefühl ganz klar vermissen.“
Zitzke ärgert sich auch darüber, dass der Bürgermeister in der Ratssitzung nicht für mehr Transparenz sorgte, sondern Nebelkerzen warf. Denn er erklärte, dass ein wissenschaftlicher Aufsatz eines renommierten Professors zu dem Ergebnis komme, dass die Fehlerquote unter den Briefwählern deutlich höher liege. „Was Knickrehm jedoch verschweigt, ist die Tatsache, dass die Fehlerquote nach diesem wissenschaftlichen Aufsatz durchschnittlich bei zwischen drei und vier Prozent liegt; also nicht bei rund 20 Prozent wie beim Bürgerentscheid in Goch“, so Zitzke. Wenn der Bürgermeister diesen Aufsatz heranziehe, dann sei dies ein Bumerang für ihn. Knickrehm müsse sich dann nämlich auch die Frage gefallen lassen, warum in Goch die Prozentzahl der nicht gezählten Stimmen fünf bis sechsmal so hoch ist. Denn blöd seien die Gocher Bürgerinnen und Bürger ganz sicher nicht, so der CDU-Ortsverbandsvorsitzende.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Goch, Marc Groesdonk, sieht in der Aussage des Bürgermeisters, dass die Rückseite des Wahlzettels möglicherweise nicht optimal sichtbar gewesen sei, ein indirektes Schuldeingeständnis von Knickrehm: „Überall werde über Barrierefreiheit gesprochen. Klarheit und Verständlichkeit werde propagiert. Nur ausgerechnet bei einem so wichtigen Bürgerentscheid werde hieran nicht in ausreichendem Maße gedacht. Das stimmt uns als Gocher CDU nachdenklich und traurig.“ Groesdonk wiederholt jedoch, dass es der CDU nicht darum gehe, das Ergebnis des Bürgerentscheids in Frage zu stellen. Die Entscheidung gilt, solange der Rat der Stadt Goch nicht zu einer gegenteiligen Einschätzung kommt, so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Was sich jedoch dringend ändern müsse, ist der Stil, mit dem in Goch mittlerweile Politik gemacht werde und mit dem Sachargumente einfach vom Tisch gefegt werden.
Gleichzeitig spricht sich Groesdonk vehement gegen eine weitere Satzungsänderung bei Bürgerentscheiden in Goch aus, sofern diese mit einer zwingenden Urnenwahl verbunden ist: „Die Rückmeldungen, die wir aus der Bevölkerung bekommen haben, sind eindeutig. Viele Wahlberechtigte haben mit den Wahlunterlagen ihre Schwierigkeiten gehabt, weil sie zunächst nicht die in kleiner Schriftgröße auf der Rückseite befindliche Unterschriftenzeile für die eidesstattliche Erklärung gefunden haben. Und solche Klagen kamen längst nicht nur von älteren Menschen. Dieses Problem ist sehr leicht zu beheben, indem den Briefwahlunterlagen ein separater Zettel für die eidesstattliche Erklärung beigefügt wird - deutlich sichtbar und klar verständlich. Was wir auf keinen Fall wollen, sind neue Hürden bei Bürgerentscheiden, die eine Bürgerbeteiligung weiter erschweren. Genau eine solche zusätzliche Hürde haben wir gesehen, als Bürgermeister Knickrehm vor einigen Wochen während des bereits laufenden Bürgerbegehrens zum Kesseler Schulstandort die automatische Zustellung der Briefwahlunterlagen abschaffen wollte und jeder Wahlberechtigte nicht von zu Hause aus, sondern im Rathaus seine Stimme hätte abgeben müssen. Das hätte nach unserer Einschätzung die Wahlbeteiligung deutlich reduziert.“
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